Mietrecht und Tierhaltung

Viele Menschen stellen sich die Frage, ob sie Haustiere in ihrer Mietwohnung halten dürfen. Die Antwort auf diese Frage ist in den meisten Fällen vom Mietvertrag und vom Vermieter abhängig. Wenn im Mietvertrag die Tierhaltung ausdrücklich erlaubt wird, kann man sich als Mieter ohne weiteres eine Katze oder einen Hund oder andere Haustiere anschaffen. Ausnahmen bestehen, wenn sich das Haustier als hoch giftige Schlange oder als beisswütiger und gefährlicher Kampfhund entpuppt. In diesem Fall ist der Vermieter dazu verpflichtet die Abschaffung des Tieres zu fordern. Schreibt der Mietvertrag des Mieters vor, das jegliche Form von Haustierhaltung strikt verboten ist, ist diese Klausel im Mietvertrag ungültig. Der Vermieter ist nicht dazu berächtig die Haltung von Kleintieren zu verbieten. Tiere wie zum Beispiel Hamster, Vögel, Meerschweinchen, Fische usw. dürfen immer vom Mieter gehalten werden, egal was in dem Mietvertrag steht. Wirksam ist aber eine Mietvertragsklausel in dem zum Beispiel Hunde- oder

Wenn Sie weitere Infos zum Thema suchen – als Mieter oder Vermieter ! dann vielleicht in einem passenden Mietrecht-Forum, z.b. unter Mieter Vermieter
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